Der Weg des Antrags bei der Wilhelm Sander-Stiftung

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den Weg Ihres Antrags im Rahmen des über alle Stationen vertraulichen Begutachtungsverfahrens der Wilhelm Sander-Stiftung. Die Bewilligungsquote in Bezug auf die beantragten Mittel  lag in den vergangenen 5 Jahre bei ca. 30% . Die Dauer der Antragsbearbeitung liegt durchschnittlich bei 4 bis 5 Monaten. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

 

1. Antrag
Ihren Antrag mit der Bitte um Förderung durch die Wilhelm Sander-Stiftung stellen Sie bitte entsprechend des Leitfadens für die Antragstellung.


2. Formale Prüfung
Vor der Begutachtung prüft die Geschäftsstelle der Wilhelm Sander-Stiftung, ob alle erforderlichen Formvorschriften eingehalten sind. Falls nicht, erhält der Antragsteller Gelegenheit, die entsprechenden Informationen nachzuliefern. Erst wenn der Antrag komplett ist, kann die Begutachtung des Antrags beginnen.


3. Auswahl der Gutachter
Die wissenschaftliche Bewertung der Anträge erfolgt durch in wesentlichen Aspekten eines Antrags kompetente Gutachterinnen und Gutachter, die vom Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung ausgewählt werden. Die Begutachtenden sollen auf ihrem jeweiligen Gebiet ausgewiesene Forscher sein und den für eine sachliche Beurteilung notwendigen Überblick haben. Die Stiftung achtet sorgfältig darauf, dass Befangenheiten durch Kooperation, Konkurrenz von Personen oder Institutionen vermieden werden.


4. Begutachtung
Die Gutachterinnen und Gutachter (mindestens zwei pro Antrag) geben nach eingehender Prüfung ihr Urteil ab und liefern damit die Basis für die spätere Entscheidungsfindung der Gremien. Die Begutachtungsleistung honoriert die Stiftung in Form einer Aufwandsentschädigung.

 

5. Wissenschaftlicher Beirat
Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats ist es, die anderen Stiftungsorgane bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu beraten und zu unterstützten. Hierzu äußert sich der wissenschaftliche Beirat gutachtlich zur Förderungswürdigkeit eingehender Förderungsanträge und überprüft die Ergebnisse geförderter Vorhaben.
Dabei bewerten die Mitglieder des Gremiums die Voten der Gutachter und die Aussagen der Gutachten um im Vergleich aller vorliegenden Anträge eine Förderempfehlung zu formulieren, die an die Entscheidungsgremien weiter gegeben wird.

Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus neun Personen, deren wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Förderschwerpunkte anerkannt sind. Dem wissenschaftlichen Beirat sollen sowohl Vertreter der theoretischen Medizin wie solche der einschlägigen klinischen Fächer angehören.


6. Qualitätssicherung
Dieses Verfahren ermöglicht es der Wilhelm Sander-Stiftung bei den eingereichten Anträgen die hohe Qualität des Bewilligungsverfahrens und die Unabhängigkeit von Einzelinteressen zu gewährleisten. Insbesondere bei nicht eindeutig begutachteten Anträgen erleichtert die mündliche Verhandlung in einem besonders sachverständigen Gremium eine gerechte Entscheidungsfindung und da die Mitglieder des Stiftungsrats in der Verhandlung anwesend sind, ist gleichzeitig gewährleistet, dass die Argumente für die Beurteilung eines Antrags unmittelbar in die Entscheidungsfindung des Stiftungsrats einfließen können.


7. Endgültige Entscheidung
Der Stiftungsrat der Wilhelm Sander-Stiftung entscheidet endgültig, ob und in welcher Höhe ein Antrag gefördert wird. Diesem Gremium obliegt nach §5 Abs. 2d der Satzung die Entscheidung über die Verwendung der für den Stiftungszweck satzungsgemäß zur Verfügung stehenden Mittel.

Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen immer zwei Mediziner sind und zwar ein ständiger Vertreter der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und, jeweils wechselnd nach Ablauf einer Berufungsperiode von vier Jahren, ein Vertreter der Medizinischen Fakultät einer anderen bayerischen Universität.

Grafik (PDF-Download 50 KB)