Die Stiftung
Die Wilhelm Sander-Stiftung ist aus dem Nachlass des am 31. Dezember 1973 in Neustadt an der Donau verstorbenen Fabrikanten Wilhelm Sander hervorgegangen.
Bereits lange vor seinem Tod hatte sich Wilhelm Sander, der unverheiratet geblieben war, mit dem Gedanken getragen, sein umfangreiches Vermögen gemeinnützigen Zwecken zu widmen. In Ausführung dieser Absicht verfügte er kraft letztwilliger Verfügung vom 12. Januar 1964 die Errichtung der Wilhelm Sander-Stiftung und vererbte ihr sein gesamtes Vermögen mit Ausnahme einiger Vermächtnisse an seine nächsten Verwandten und an langjährige verdiente Mitarbeiter. Es war der letzte Wille des Stifters, dass die Erträge der Stiftung ausschließlich der medizinischen Forschung, insbesondere der Krankheits- und Krebsbekämpfung, zugute kommen sollten.
Mit dem Tod des Stifters war es zunächst die Aufgabe des von ihm eingesetzten Testamentsvollstreckers, Notar Dr. Christian Schelter in Erlangen, den Nachlass zu ordnen und zu konsolidieren, die testamentarisch verfügte Stiftungssatzung den inzwischen veränderten Verhältnissen anzupassen und sodann die Genehmigung von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, einzuholen. Die Genehmigung wurde mit Verfügung vom 11. Dezember 1974 erteilt.
Am 13. Oktober 1975 trat der inzwischen satzungsgemäß berufene Stiftungsrat in Neustadt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er bestellte den Vorstand als geschäftsführendes Organ und berief die Mitglieder für den in der Satzung vorgesehenen Wissenschaftlichen Beirat. Nachdem die Wilhelm Sander-Stiftung somit handlungsfähig geworden war, konnte der Testamentsvollstrecker noch im Oktober 1975 den Nachlass Wilhelm Sanders der Stiftung übergeben.

